Käuferschutz ist eine gute Sache, aber was ist, wenn nicht der Verkäufer sondern der Käufer abzocken will? Welche Rechte hat der Verkäufer?
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Zwei Fälle, bei denen der Verkäufer geschützt wurde
Ich bin seit Anfang der 2000er bei eBay, seit mehr als 10 Jahren bei Kleinanzeigen und von Anfang an bei Buycycle. In all den Jahren gab es nur zwei Fälle, bei denen die Käufer unzufrieden waren – und beide Male nachweislich zu unrecht.
Buycycle
Trotz festem Vorsatz, bei Buycycle nicht mehr anzubieten, hab ich es trotzdem gemacht. Ein Laufradsatz von Cadex. Damit der Käufer zufrieden ist, habe ich den Freilauf richtig sauber gemacht, neu gefettete, Transportkappen auf die Durchführung der Achse gesteckt und noch zwei neue Cadex Reifen dazu getan, Stückpreis knapp 80 Euro.
Servus, die Laufräder sind in einem echt guten Zustand, leider ist beim Freilaufkörper die dichtung gelöst gewesen. Der ganze Freilaufkörper sitzt deswegen leider nicht fest…sollte aber kein großes Drama sein, die Kappe kostet 20€ glaub ich
Statt eines „Hey, Danke für die zusätzlichen Reifen“, kam diese Nachricht mit einem Bild. Weil ich darauf bestand, dass ich einwandfreie Wäre verschickt habe, erhöhte sich die Forderung auf 45 Euro plus Montage.

Das Ende vom Lied war: Buycycle hat mir angeboten die Laufräder zurückzunehmen oder 40 Euro vom Kaufpreis abzuziehen. Das nicht ohne dem nachdrücklichen Hinweis, dass laut Vertragsbedingungen sogar eine wesentlich höhere Quote eingesetzt werden könne.
Zustimmung ist somit alternativlos, weil entweder 40 Euro runter oder Laufräder zurückbekommen, die vielleicht kaputt sind. Ein paar Wochen später habe ich nagelneu Cadex Laufräder aus dem Karton geholt und mir war klar, was der Käufer wirklich meinte.
Er hat die Laufräder mit der Schutzkappe montiert, ist damit gefahren und hat festgestellt, dass da was wackelt. Ich hab daraufhin Buycycle Fotos und eine Erklärung geschickt. Viel Aufwand, aber die 40 Euro wurden mir erstattet.
Kleinanzeigen
Ich habe einen Artikel angeboten, kaum gefahren, also wie neu, mit Original Verpackung und nicht mal minimalen Gebrauchsspuren.
Der Käufer hat sich Expressversand gewünscht und die Versandkosten vom Kaufpreis abgezogen. Demnach hatte ich weniger als vereinbart bekommen und noch dazu den Versand zahlen sollen. Das Spiel wiederholte sich fünf Mal inkl. dem Satz: „Mehr möchte ich nicht bezahlen“. Weil mir der Käufer etwas verwirrt vorkam, habe ich ein Gegenangebot Kaufpreis inkl Versand gemacht, ihm erklärt, dass das Paket mit normalem Tarif pünktlich ankommt und ihn gebeten einfach auf OK und Zahlen mit Kauferschutz zu klicken.
Ende vom Lied: Er hat den Kaufpreis plus Versand überwiesen und dazu nochmal die 13 Euro für Express. Das Paket kam pünktlich an. Vier Stunden nach Erhalt folgte dann die Reklamation. Der Käufer hat bei seiner Meldung an Kleinanzeigen noch darauf hingewiesen:
Das besonders günstige Angebot hätte mir zu denken geben müssen.
Der Preis war vergleichbar mit allen anderen Angeboten bei Kleinanzeigen.
Auch hier hat die Prüfung mir recht gegeben. Ich könnte den mangelfreien Zustand beim Versand anhand Fotos und einem Video belegen.
Tipps für Verkäufer
Gehen wir mal davon aus, dass die Käufer nicht von vorn herein mit böser Absicht gehandelt haben. Der erste hat vielleicht einfach noch nie ein Laufrad eingesetzt und sich auf die Aussage eines Fachhändlers verlassen, dem er das Problem aus seiner Sicht geschildert hat.
Dem anderen ist vielleicht selbst ein Mißgeschick nach dem Auspacken passiert – und das ist nur meine persönliche Vermutung wegen dem zeitlichen Versatz und dem Bild des Schaden mit einer Straße im Hintergrund, nicht mit dem Karton.
Vorsicht bei Käufern die …
- mehrfache nachfragen, ob und welche Beschädigungen der Artikel hat
- wiederholt auf eine schnelle Lieferung aufmerksam machen
- nicht mehr zu ihre eigene Preisvorstellen zahlen wollen und das Angebot dann noch annehmen möchten
- übertrieben förmlich schreiben
Diese Gruppe sind häufig Menschen, die absolute Neuware erwarten und eine unrealistische Preisvorstellung haben.
Wie sich als Verkäufer bei Käuferschutzfällen wehren?
Wer mehrere Interessenten zur Auswahl hat, wird sich natürlich sowieso immer für den entscheiden, der unproblematisch rüberkommt.
- Bei jeder Anzeige drunter schreiben: Keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung.
- Fotos vom Artikel von allen Seiten vor dem Einpacken machen, am besten mit dem Versandkarton im Hintergrund
- Fotos vom Einpacken machen und wie liegt der Artikel im Karton, Polsterfolie usw.
- Fotos vom verpackten Karton mit Versandlabel
- Am besten ein Video vom Artikel und beim einpacken und wie der Karton in die Packstation gelegt wird. Darauf sollte das Versandlabel zu sehen sein und wie die Klappe zugedrückt wird.
- Bei Einspruch keine langen Erklärungen schreiben und unbedingt auf zynische Spitzfindigkeiten verzichten. Ebenso bewirkt der Versuch „Täter-Logik“ und Umkehrschuld zu konstruieren immer das Gegenteil.

Ist das lächerlich? Nein auf keinen Fall. Sinn der Aktion ist es, bei Ansprüchen zu dokumentieren, wie ordentlich und gewissenhaft der Verkäufer ist.

